Kostenübernahme

Die psychotherapeutischen Leistungen sind, soweit Sie kein Selbstzahler sind, von den Krankenkassen und/oder der Beihilfe genehmigungspflichtig. Alle weiteren Leistungen sind üblicherweise selbst zu tragen. Im Folgenden finden Sie hierzu eine Übersicht:

gesetzlich Krankenversicherte

Leider findet keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse statt. 

privat                       Krankenversicherte

Die Kostenübernahme erfolgt nach den Bedingungen Ihrer Versicherung in der Regel problemlos.

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie alle Leistungen auf eigene Rechnung für sich nutzen.